Beitrag zum Lutherjahr 2017

Luther hat den Ablass, das Papsttum, das Messopfer und andere gräuliche Irrlehren scharf angegriffen und verworfen. Hätte er es damit bewenden lassen, wäre er auch für mich ein echter Reformator. Doch seine neuen Lehren hatten eine weitaus verheerendere Wirkung als alle katholischen Irrtümer zusammen. Luthers Hauptirrlehre bestand in der Umdeutung des paulinischen Gesetzesbegriffes. Paulus meinte mit Freisein vom Gesetz das Freisein vom Gesetz des Moses, Luther aber dehnte die Befreiung vom mosaischen Gesetz aus auf eine allgemeine „Befreiung“ von den Gesetzen und Geboten der Apostel und des Neuen Testamentes, so dass die Luther-Anhänger jeden als „gesetzlich“ verunglimpfen, der versucht, gewissenhaft die Gebote JESU und der Apostel zu halten.

Eine weitere Irrlehre Luthers war das sola fide, allein durch den Glauben, d.h. ohne Werke. Luther schrieb:

„… willst du nicht gegen das Evangelium fehlen, so hüte dich vor guten Werken.“

Zu diesem Zweck fälschte er den Bibeltext, indem er in Römer 3, 28 das Wort „allein“ einfügte: allein durch den Glauben, d.h. ohne Werke: einfach nur glauben, dass JESUS alle Schuld bezahlt hat und dann freudig das Leben genießen ohne jegliche Glaubensanstrengung. Die Bibel lehrt uns aber das Gegenteil:

[stextbox id=“alert“ caption=“Philipper 2,12b; Jakobus 2,24″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]… verwirklicht eure Rettung mit Furcht und Zittern;So seht ihr nun, dass der Mensch durch Werke gerechtfertigt wird und nicht durch den Glauben allein.[/stextbox]

Der echte Glaube beweist sich immer durch seine Werke:

[stextbox id=“alert“ caption=“Jakobus 2, 17″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]So ist es auch mit dem Glauben: Wenn er keine Werke hat, so ist er an und für sich tot.[/stextbox]

Unter dem Deckmantel christlicher Freiheit wurde Luther zum Wegbereiter des Menschen der Gesetzlosigkeit, den schon der Apostel Paulus angekündigt hatte (2. Thessalonicher 2, 3).

Seinem Freund Melanchthon schrieb Luther:

„Sei ein Sünder und sündige tapfer (pecca fortiter!), aber glaube noch tapferer; … es genügt, wenn wir das Lamm erkennen, welches der Welt Sünden trägt, von diesem kann man keine Seele trennen, auch wenn wir an einem Tage hunderttausendmal Unzucht treiben oder töten“.

Im Jahre 1522 verkündigte er in Wittenberg, eine Nebenfrau zu haben, sei keine Sünde. In seiner Predigt „Vom ehelichen Leben“ 1526, predigte er:

„Will die Frau nicht, so komme die Magd; will die nicht, so lass dir eine Esther geben und die Vasthi lass fahren, wie der König Ahasuerus tat“.

Mitreformator Melanchthon erlaubte in einem Gutachten an den König von England, Heinrich VIII. ganz allgemein die Polygamie, und den Fürsten sprach er das Recht zu, dieselbe sofort einzuführen. Dazu kommt Mitreformator Martin Butzer (Bucer), der „hinkende Strassburger“ oder „Butzerlein“, von Luther auch „Klappermaul“ genannt. Bucer veröffentlichte Druckwerke, in welchen er die Vielehe unter den Christen verteidigte, wie sie dann auch zum Durchbruch kam bei den extremen Täufern (Johann von Leyden in Münster hatte 15 Frauen).

Landgraf Philipp von Hessen war eine der Hauptstützen der Reformation. Er hatte einen lutherischen Hofprediger mit Namen Dionysius Melander, ein ehemaliger Priester aus Ulm. Dieser war von Luthers Ehelehre so fest überzeugt, dass er sich gleich mit drei Frauen trauen ließ. Das Beispiel seines Hofpredigers wiederum bewog den Landgrafen, Luther zu bitten, ihm in der Person des 16jährigen Hoffräuleins Margareta von der Sale, eine Zufrau zu  der noch lebenden Gemahlin Christina von Sachsen zu gestatten. Dem Ansuchen wurde entsprochen. In einem von Luther, Melanchthon und Bucer 1529 unterzeichneten „Beichtrat“ wurde dem Landgrafen erlaubt, sich die gewünschte zweite Frau kirchlich antrauen zu lassen

„zum Heile seines Leibes und seiner Seele, sowie zur Ehre Gottes“;

nur sollte alles geheim bleiben. Die Trauung vollzog am 04. Mai 1540 der besagte in Polygamie lebende Melander und Melanchthon hielt die Predigt. Luther schrieb dem Landgrafen nach Erhalt eines reichen Geschenkes:

„Ich merke, dass Euer Gnaden guter Dinge sei über unseren gegebenen Ratschlag, den wir gerne heimlich sehen halten, sonst möchten zuletzt die groben Bauern Euer Gnaden Beispiel folgen“.

Als die Sache dennoch ruchbar wurde, geriet Luther in großen Zorn und schrieb dem Landgrafen, dass alles

„öffentlich abgeleugnet werden müsse.“

Luther hatte die aus einem Kloster entführte Nonne Katharina von Bora geheiratet. Das hinderte ihn nicht, neben seiner Käthe noch andere Frauen zu lieben. Genannt werden mehrere Personen, darunter ein Kammerfräulein der Herzogin Sybila und eine mit Namen Rosina, die ihn allerdings dann in schlechten Ruf brachte. Luther hatte sechs eheliche und ein uneheliches Kind. Natürlich hielt Luther pro forma am sechsten Gebot fest, lehrte aber, dass es kein Ehebruch sei, bei Bedarf eine Nebenfrau zu haben.

(Quelle: „Luther, wie er leibte, lebte und starb, Wien 1925, Neuauflage: Sarto-Verlag Bobingen 2015).

Gewiss steht es uns nicht zu, über einen Menschen ein abschließendes Urteil zu fällen, auch nicht über Luther. Jeder steht und fällt seinem HERRN. Kein Biograf weiß genau, was einer noch im Verborgenen beim Sterben erlebt hat. GOTT allein ist der Richter. Aber zu Kritik an ihren Werken, wenn sie Schaden über die Gemeinde JESU bringen, sind wir im Rahmen des biblischen Wächteramtes nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet.

Quelle: Glaubensnachrichten 05-2017, S. 3f.


Kommentare

2 Antworten zu „Beitrag zum Lutherjahr 2017“

  1. Grüße

    1. Grüße zurück 🙂

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