Martin Luther vor dem Staatsanwalt!

So seltsam das klingt. aber es ist wahr: 1993 hatte die Nürnberger Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Verdacht von „Vergehen nach § 131 StGB“ zu bearbeiten, wobei aber Prof. Dr. Martin Luther der eigentliche Täter war. Natürlich setzt sich kein Staatsanwalt freiwillig hin, um Prof. Dr. Luther nach heutigem deutschen Strafrecht vor den Richter zu ziehen. Denn erstens ist ja Luther schon längst tot, und zweitens wird er von der Welt, die ja der Staatsanwalt selbst vertritt, als „heiliger Mann Gottes“ und „großer Reformator“ verehrt. Und weil eben ein demokratischer Staatsanwalt ebenso wie jeder demokratische Richter nicht die Gerechtigkeit schlechthin zu vertreten hat (nicht einmal darf), sondern lediglich das momentan-herrschende demokratische Recht, kann er natürlich einen Verbrecher, den das Volk (vor allem die staatliche Kirche Luthers) ehrt, nicht anklagen.

Wie kommt aber dennoch ein Staatsanwalt wider das Gesetz und eigenem Willen dazu, Prof. Dr. Luther gemäß heutigem deutschen Strafrecht zu beurteilen? Ganz einfach: Ein junger Rechtsanwalt hatte angefangen, im Neuen Testament zu lesen und sich eines Tages dazu entschlossen, fortan sein Leben gemäß der dort geoffenbarten Gerechtigkeit GOTTES einzurichten. Und weil er sich als Rechtsanwalt wider die Gerechtigkeit GOTTES (Matthäus 5,34) bereits mit einem Eid an die deutsche Verfassung gebunden und wider die Gerechtigkeit GOTTES (Matth. 5,40) berufsmäßig Streitigkeiten vor Gericht auszutragen hatte, schloss er kurzerhand seine Rechtsanwaltskanzlei wieder zu und legte seinen Beruf als Rechtsanwalt nieder. Als er sich dann noch auf den Namen „CHRISTUS JESUS“ taufen ließ (Apostelgeschichte 22,16) und anfing, seinen kleinen Kindern aus der Bibel vorzulesen, mit ihnen zu beten und sie gemäß der Gerechtigkeit GOTTES zu erziehen (Epheser 6,4), war für seine Ehefrau – ihres Zeichens „Diplom-Psychologin“ – das Maß voll. Als diese nämlich erkannte, dass sie die Familie nicht mehr länger mit ihren psychologischen Theorien zu ihren Gunsten beherrschen konnte, schloss sie ihren Mann kurzerhand aus der gemeinsamen Wohnung aus und versagte ihm jeglichen Umgang mit den drei gemeinsamen Kindern. Obwohl der verworfene Ehemann keine Klage erhob, kam die Sache schon bald vor den Familienrichter.

Dort wurde der junge Jünger CHRISTI zunächst von seiner eigenen Frau – zwecks Durchsetzung ihrer eigenen Interessen – einfach für „verrückt“ erklärt und als „gewalttätig“ charakterisiert, der sich zudem einer „gefährlichen Sekte“ angeschlossen habe, nur weil er einen kleinen privaten Bibel-Hauskreis besuchte.

Da seine Frau aber Mitglied der „Evangelisch-Lutherischen Kirche“ war, und er einen fundierten Einblick in das endlose Blutvergießen M. Luthers hatte, entschloss sich der junge Christ und ehemalige Rechtsanwalt, seine Frau vor Gericht von der Lüge, in welcher sie lebte, zu überführen. Hierzu reichte er dem Familienrichter ein Schriftstück ein, das eigentlich nur aus Lutherzitaten bestand. Darin war z.B. zu lesen:

Die Hurerei betreffend:

„Es hat der Teufel durch besondere Feinde unseres Glaubens Huren geschickt, um die arme Jugend zu verderben … Wenn ich Richter wäre, so würde ich eine solche giftige Hure rädern und ädern lassen“

Aus M. Luthers: ‚Ernst Vermahn- und Warnschrift an die Studenten zu Wittemberg, sich vor den Speckt Huren zu hüten‘ öffentlich an der Kirche angeschlagen, 13. Mai 1543

Den Ehebruch betreffend:

„Da also eine geschiedene Frau nicht wieder heiraten kann, ist die Frage, was aus ihr wird, vor allem wenn sie nicht Keuschheit halten kann. Antwort: Darum hat Gott im Gesetz geboten, die Ehebrecher zu steinigen, dass sie dieser Frage nicht bedürfen. Also soll auch heute noch das weltliche ‚Schwert‘ (vgl. Römer 13,4) bzw. die Obrigkeit die Ehebrecher töten, denn wer seine Ehe bricht, der hat sich schon selbst geschieden und ist als ein toter Mensch zu sehen“

Aus M.Luthers: „Vom Ehelichen Leben – das ander Teil“ Witternberg 1522

Die Wucherer und Inflationspolitiker betreffend:

„Ein Wucherer und Geizhals ist kein normaler Mensch, er sündigt auch nicht menschlich; er muss ein Werwolf sein schlimmer als alle Tyrannen, Mörder und Räuber, ja böser als der Teufel selbst, der nicht als ein Feind, sondern als ein Freund und Mitbürger allgemeinen Schutz und Frieden genießt und trotzdem gräulicher raubt und mordet als jeder Feind und Brandstifter. Wenn schon Straßenräuber und Mörder zu rädern und zu köpfen sind, wieviel mehr sollte man alle Wucherer rädern und ädern und alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen, besonders die, welche absichtlich Inflation betreiben wie derzeitig z.B. auch die Politiker“

Aus M. Luthers: „An die Pfarrherrn wider den Wucher zu predigen. Vermahnung D.Mart. Lutheri/ 1540.

Den Terrorismus und die Befreiungstheologie betreffend:

„Jeder aufrührerische Mensch, dem man solches bezeugen kann, ist von Gott und dem Landesgesetz verurteilt, so dass, wer denselben als erster erwürgen kann und will, recht und wohl tut. Denn über einen öffentlichen Aufrührer ist ein jeglicher Mensch beides, Oberrichter und Scharfrichter… Darum soll in diesem Fall würgen und stechen, heimlich oder öffentlich, wer da kann, und daran denken, dass es nichts
Giftigeres, Schädlicheres, Teuflischeres gibt als einen aufrührerischen Menschen. Genauso wie man einen tollwütigen Hund totschlagen muss; schlägst du nicht, so schlägt er dich, und ein ganzes Land mit dir… Welche aber meinen, diese Meinung sei zu hart und geben dabei vor, es sei mit Gewalt geredet und das Maul gestopft, sage ich: Das ist recht, denn ein Aufrührer ist nicht wert, dass man ihm mit Vernunft antworte, denn er nimmt es nicht an; mit der Faust muss man solchen Mäulern antworten, dass der Schweiß zur Nase herauskommt. Z.B. die Bauern wollten früher auch nicht hören und ließen sich überhaupt nichts sagen; da musste man ihnen die Ohren aufknäufeln mit Büchsensteinen, dass die Köpfe in der Luft sprangen. Zu solchen Schülern gehört eine solche Rute. Wer Gottes Wort nicht will hören mit Güte,
der muss den Henker hören mit der Schärfe.“

Aus M.Luthers: „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern 1525“ und: „Ein Sendbrief von dem harten Büchlein wider die Bauern“ 1525

Den sich ausbreitenden Islam betreffend:

„Hüte dich, dass du dem lästerlichen Abgott und Mohammed des Islam nicht zufällst. Notfalls muss man dem Islam mit Waffengewalt wehren, damit er seinen Teufelsdreck und lästerlichen Mohammed nicht an die Stelle unseres lieben Herrn Jesus Christus setzt.“

Aus M. Luthers: „Vermahnung zum Gebet wider den Türken, Anno 1541“

Die Juden betreffend:

„Die Juden sind nicht wert, dass sie die Bibel von außen ansehen, geschweige, dass sie drinnen lesen sollten. Wer einen orthodoxen Juden sieht, mag mit gutem Gewissen ein Kreuz für sich schlagen und frei und sicher sprechen: Da geht ein leibhaftiger Teufel. Darum wisse, o lieber Christ, dass du außer dem Teufel keinen bittereren, giftigeren, heftigeren Feind hast als einen rechten Juden, der mit Ernst ein Jude sein will. … Demnach soll und muss es uns Christen kein Scherz, sondern großer Ernst sein, dagegen Rat zu suchen und unsere Seelen von den Juden, das ist vom Teufel und ewigem Tod zu erretten, und der ist:

Erstens, soll man ihre Synagoge mit Feuer verbrennen. Und dazu werfe, wer kann, Schwefel und Pech. Wenn jemand höllisches Feuer dazuwerfen könnte, so wäre dies auch gut….
Zweitens, soll man ihnen alle ihre Bücher nehmen, Betbücher, den Talmud, auch die ganze Bibel und nicht ein Blatt lassen…
Drittens, soll man ihnen verbieten, bei uns und in dem Unseren öffentlich Gott zu loben, zu danken, zu beten, zu lehren bei Verlust des Leibes und des Lebens…
Viertens, soll ihnen verboten werden, den Namen Gottes vor unseren Ohren zu nennen…
M.E. läuft das Ganze darauf hinaus: Sollen wir der Juden Lästerung rein bleiben und nicht teilhaftig werden, so müssen wir von ihnen getrennt leben und sie aus unserem Land vertrieben werden… Unsere Oberherren, die Juden unter sich haben, wünsche ich und bitte, dass sie eine scharfe Barmherzigkeit gegen diese elenden Leute üben, wie oben gesagt, ob es vielleicht doch etwas hilft (wiewohl es misslich ist). Wie auch die Chirurgen mit Unbarmherzigkeit in Fleisch, Adern, Mark und Bein schneiden, sägen und brennen, so muss man auch hier handeln: Man verbrenne ihre Synagogen, verbiete alles, was droben gesagt ist, zwinge sie zur Arbeit und gehe mit ihnen um nach aller Unbarmherzigkeit wie Mose in der Wüste tat und schlug dreitausend tot, damit nicht der ganze Haufen verderben musste. … Will das nicht helfen, so müssen wir sie wie die tollwütigen Hunde ausjagen, damit wir nicht ihrer gräulichen Lästerung und aller Laster teilhaftig mit ihnen Gottes Zorn verdienen und verdammt werden“

Aus M. Luthers: „Von den Juden und ihren Lügen“, 1543

Das Besondere an diesem Schriftstück aus lauter Lutherzitaten (in heutigem Deutsch) war jedoch, dass nirgends dabeistand, dass es sich ausschließlich um Lutherzitate handelte. Das war natürlich ein „gefundenes Fressen“ für den Anwalt seiner Frau. Denn nun schien er, der junge Christ, seinen Glauben belegen zu wollen und dabei ungewollt offenzulegen, wie berechtigt doch die Vorwürfe seiner Frau (z.B. „gefährliche Sekte“) gewesen seien. Um also die haltlosen Verleumdungen seiner Frau als wahr in die Gerichtsakte eingehen zu lassen, stellte ihr Anwalt (der gleichzeitig der Schwager des jungen Christen ist) im Hinblick auf § 131 StGB (Gewaltdarstellung, Aufstachelung zum Rassenhass) einen Strafantrag, welcher u.a. wie folgt lautete:

„Wegen des weiteren Kontextes stelle ich jedoch Strafantrag … In der Anlage zu diesem Schriftsatz findet sich eine Darstellung, die belegen soll, wie vernünftig doch die Sekte sei, der sich mein Schwager angeschlossen habe. Auf Seite 1 wird lediglich geäußert, dass Huren zu „… rädern und zu ädern …“ seien. Auf den weiteren Seiten werden diverse Todesarten für Politiker, Bankiers und sonstige Berufsgruppen vorgeschlagen, da auch diese Menschen im Auge meines Schwagers wohl ethisch unrein sind. Besonders gravierend werden jedoch die Äußerungen ab Seite 8, soweit sie Moslems und Juden betreffen. Stellt der Islam lediglich einen Teufelsdreck – dar, der ‚mit Waffengewalt …«zu bekämpfen sei. so sind Juden immerhin schon … leibhaftige Teufel …-. die‚ durchböst und durchgiftet uns rauben und uns aussaugen‘, deren ‚… Synagogen mit Feuer zu verbrennen seien‘

Ich gehe davon aus, dass diese ‚Stürmer‘ – bzw. ‚Schwarzen Korps‘ adäquaten Zitate den eingangs benannten Straftatbestand erfüllen. Anzumerken ist, dass mein Schwager unter vorgenannter Adresse sich einer Gruppierung angeschlossen hat, die möglicherweise das von meinem Schwager nacherzählte Gewaltpotential zu verbreiten sucht.“

Schreiben vom 22.1.1993

Wer also heute gewisse Lutherschriften ohne Quellenangabe zitiert, muss mindestens mit einer Strafanzeige rechnen!

Nun, geehrter Leser, wo ist aber die „gefährliche Sekte“ und die „Gruppierung“, die das beschriebene „Gewaltpotential“ verbreitet, wenn doch alle diese Schriften voller Mord und Totschlag tatsächlich von Prof. Dr. Luther stammen?

Um das Ganze angemessen beurteilen zu können, sollte man wissen, was im § 131 des Strafgesetzbuches steht:

„Gewaltdarstellung; Aufstachelung zum Rassenhass.

1. Wer Schritten, die zum Rassenhass aufstacheln oder die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, I. verbreitet.

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder

4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder daraus auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Schriftstücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 131 StGB

Dementsprechend urteilte die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei den Schriftauszügen, deren wirklichen Autor (M. Luther) sie zunächst nicht kannte, um Straftaten handelt (Az 341 Js 31315/93). Damit ist es aber klar, dass Prof. Dr. Luther – gemessen allein an heutigem Recht – als ein Straftäter zu betrachtet ist, wobei eigentlich sämtliche Lutherschriften mit entsprechenden Inhalten zu verbieten wären.

Erkennst Du, lieber Leser, die Ungerechtigkeit dieser Welt, welche sogar ihrem eigenen Gesetz zuwider ist? – Sie ehrt stattdessen M. Luther als „Befreier“ Deutschlands und als einen „Mann Gottes“, fast alle seine Schriften (einschließlich Mord und Totschlag, ausgenommen die Judenhetze) werden weiterhin ungehindert verbreitet und seine eifrigsten Nachfolger wünschen sich wieder eine „Reformation“!

Würde man aber heute alle Lutherschriften in Betracht ziehen, insbesondere auch seine Anweisungen zum Mord und Totschlag hinsichtlich des Papstes, und seine Briefe und Predigten zur Verfolgung und Hinrichtung wahrhaftiger Christen, so müsste man heute wohl nicht nur den § 131 StGB heranziehen, sondern auch z.B. den § 126 („Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, zu welchen vor allem Mord, Totschlag oder Völkermord, Körperverletzung usw. gehören); dazu den § 130 („Volksverhetzung. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,

2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“)

Aber nicht nur die Androhung von Straftaten (§ 126),die Volksverhetzung (§ 130), die Gewaltdarstellung und Aufstachelung zum Rassenhass (§ 131) würde man Prof. Dr. Luther heute vorzuwerfen haben, sondern er würde auch als Mörder verurteilt werden müssen, da er reichlich andere zum Mord angestiftet hat, wobei damals viele auch taten, was Prof. Dr. Luther anordnete; denn in § 26 StGB heißt es:

„Anstiftung. Als Anstifter wird gleich dem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.“

§ 26 StGB

Es ist also ohne weiteres belegbar, dass Prof. Dr. Luther ein „Schreibtischtäter“ ersten Ranges war, da seine Feder nur so von Mord und Totschlag troff (Fotografien von Lutherschriften aus dem 16.Jh. liegen vor – bitte anfordern!) Und nicht umsonst hat sich Julius Streicher (Herausgeber der Nazizeitung „Der Stürmer“) am 29. April 1946 wie folgt auf die Schriften Luthers berufen:

„Dr. Martin Luther säße heute sicher an meiner Stelle auf der Anklagebank, wenn dieses Buch (gemeint ist ‚von den Juden und ihren Lügen, 1543‘) in Betracht gezogen würde.“

Julius Streicher (Herausgeber der Nazizeitung „Der Stürmer“)

Man beachte:

In dem der Judenmörder und Christenverfolger Prof. Dr. M. Luther (ebenso wie Prof. Dr. P. Melanchton) weiterhin geehrt wird, wird deutlich, dass man in Deutschland nicht alle Judenmörder für böse Menschen hält, geschweige denn dass man Massenmördern abspricht, dass sie vorbildliche Christen seien und die Bibel „richtig“ auslegen.

Meinst Du wirklich, lieber Leser, dass ein Massenmörder, der wahrhaftige Nachfolger des CHRISTUS zum Henker schleifen ließ, der Hitler die Argumente für die Judenvernichtung lieferte, den die Nürnberger Staatsanwaltschaft (ohne Ansehen der Person) nach heutigem Recht mühelos als „Straftäter“ einstufen würde, dir den Weg in das Reich GOTTES zeigt? Steht nicht geschrieben, dass Menschenmörder kein ewiges Leben erben (1. Johannes 3,15), sondern ihr Teil in dem See ist, der mit Feuer und Schwefel brennt, welches der zweite Tod ist (Offenbarung 21, 8; vgl. 22,15)? Kannst du aufrichtig eine „Rechtfertigungslehre“ für GOTTgemäß (biblisch) halten und glauben, welche einen unbußfertigen Massenmörder gerecht spricht, der sogar den Brudermord anordnete und mit der Bibel (!) begründete? Vgl. Römer 2; 1. Johannes 3 und Sprüche 17,15! Wenn du also in das Reich GOTTES eingehen willst, dann bekehre dich von allem, was „lutherisch“ heißt, und werde JESUS CHRISTUS, dem SOHN GOTTES, von Herzen gehorsam, andernfalls der Zorn GOTTES auf dir bleibt und du das Leben nicht sehen wirst (Johannes 3,36).

Vgl. Offenbarung 22,12; Galater 6,7-8; 3. Johannes 11
Autor: Hans-Jürgen Böhm, Postfach 53, D - 91 284 Neuhaus/Pgn

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