Schlagwort: GOTTgemäß
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Martin Luther vor dem Staatsanwalt!
So seltsam das klingt. aber es ist wahr: 1993 hatte die Nürnberger Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Verdacht von „Vergehen nach § 131 StGB“ zu bearbeiten, wobei aber Prof. Dr. Martin Luther der eigentliche Täter war. Natürlich setzt sich kein Staatsanwalt freiwillig hin, um Prof. Dr. Luther nach heutigem deutschen Strafrecht vor den Richter zu ziehen.