Die Beröer zeichneten sich durch ihre edle Gesinnung aus, da sie das Wort unvoreingenommen und offen aufnahmen. Sie wurden in der Heiligen Schrift dafür gelobt, dass sie nicht leichtgläubig waren, sondern das Gehörte anhand der Heiligen Schrift prüften, um festzustellen, ob es wahr war oder nicht. Wir laden Sie ein, die Beiträge im Forum mit dieser Beröer-Haltung zu betrachten und zu prüfen.
Jesus, Retter oder Richter und was den Unterschied macht…
Zitat von Nico am 15. Dezember 2019, 10:12 Uhr
- „Und ich sah einen großen weißen Thron und den, der darauf saß; vor seinem Angesicht flohen die Erde und der Himmel, und es wurde kein Platz für sie gefunden. Und ich sah die Toten, Kleine und Große, vor Gott stehen, und es wurden Bücher geöffnet, und ein anderes Buch wurde geöffnet, das ist das Buch des Lebens; und die Toten wurden gerichtet gemäß ihren Werken, entsprechend dem, was in den Büchern geschrieben stand. Und das Meer gab die Toten heraus, die in ihm waren, und der Tod und das Totenreich gaben die Toten heraus, die in ihnen waren; und sie wurden gerichtet, ein jeder nach seinen Werken. Und der Tod und das Totenreich wurden in den Feuersee geworfen. Das ist der zweite Tod. Und wenn jemand nicht im Buch des Lebens eingeschrieben gefunden wurde, so wurde er in den Feuersee geworfen.“ (Offenbarung 20:11-15 SCH2000)
- „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern er ist vom Tod zum Leben hindurchgedrungen.“ (Johannes 5:24 SCH2000)
- „Denn wir wissen: Wenn unsere irdische Zeltwohnung abgebrochen wird, haben wir im Himmel einen Bau von Gott, ein Haus, nicht mit Händen gemacht, das ewig ist. Denn in diesem [Zelt] seufzen wir vor Sehnsucht danach, mit unserer Behausung, die vom Himmel ist, überkleidet zu werden — sofern wir bekleidet und nicht unbekleidet erfunden werden. Denn wir, die wir in dem [Leibes-]Zelt sind, seufzen und sind beschwert, weil wir lieber nicht entkleidet, sondern überkleidet werden möchten, sodass das Sterbliche verschlungen wird vom Leben. Der uns aber hierzu bereitet hat, ist Gott, der uns auch das Unterpfand des Geistes gegeben hat. Darum sind wir allezeit getrost und wissen: Solange wir im Leib daheim sind, sind wir nicht daheim bei dem Herrn. Denn wir wandeln im Glauben und nicht im Schauen. Wir sind aber getrost und wünschen vielmehr, aus dem Leib auszuwandern und daheim zu sein bei dem Herrn. Darum suchen wir auch unsere Ehre darin, dass wir ihm wohlgefallen, sei es daheim oder nicht daheim. Denn wir alle müssen vor dem Richterstuhl des Christus offenbar werden, damit jeder das empfängt, was er durch den Leib gewirkt hat, es sei gut oder böse.“ (2. Korinther 5:1-10 SCH2000)
- „der unseren Leib der Niedrigkeit umgestalten wird, sodass er gleichförmig wird seinem Leib der Herrlichkeit, vermöge der Kraft, durch die er sich selbst auch alles unterwerfen kann.“ (Philipper 3:21 SCH2000)
- „Denn das sagen wir euch in einem Wort des Herrn: Wir, die wir leben und bis zur Wiederkunft des Herrn übrig bleiben, werden den Entschlafenen nicht zuvorkommen; denn der Herr selbst wird, wenn der Befehl ergeht und die Stimme des Erzengels und die Posaune Gottes erschallt, vom Himmel herabkommen, und die Toten in Christus werden zuerst auferstehen. Danach werden wir, die wir leben und übrig bleiben, zusammen mit ihnen entrückt werden in Wolken, zur Begegnung mit dem Herrn, in die Luft, und so werden wir bei dem Herrn sein allezeit. So tröstet nun einander mit diesen Worten!“. (1. Thessalonicher 4:15-18 SCH2000)
- „Und ich sah einen großen weißen Thron und den, der darauf saß; vor seinem Angesicht flohen die Erde und der Himmel, und es wurde kein Platz für sie gefunden. Und ich sah die Toten, Kleine und Große, vor Gott stehen, und es wurden Bücher geöffnet, und ein anderes Buch wurde geöffnet, das ist das Buch des Lebens; und die Toten wurden gerichtet gemäß ihren Werken, entsprechend dem, was in den Büchern geschrieben stand. Und das Meer gab die Toten heraus, die in ihm waren, und der Tod und das Totenreich gaben die Toten heraus, die in ihnen waren; und sie wurden gerichtet, ein jeder nach seinen Werken. Und der Tod und das Totenreich wurden in den Feuersee geworfen. Das ist der zweite Tod. Und wenn jemand nicht im Buch des Lebens eingeschrieben gefunden wurde, so wurde er in den Feuersee geworfen.“ (Offenbarung 20:11-15 SCH2000)
- „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern er ist vom Tod zum Leben hindurchgedrungen.“ (Johannes 5:24 SCH2000)
- „Denn wir wissen: Wenn unsere irdische Zeltwohnung abgebrochen wird, haben wir im Himmel einen Bau von Gott, ein Haus, nicht mit Händen gemacht, das ewig ist. Denn in diesem [Zelt] seufzen wir vor Sehnsucht danach, mit unserer Behausung, die vom Himmel ist, überkleidet zu werden — sofern wir bekleidet und nicht unbekleidet erfunden werden. Denn wir, die wir in dem [Leibes-]Zelt sind, seufzen und sind beschwert, weil wir lieber nicht entkleidet, sondern überkleidet werden möchten, sodass das Sterbliche verschlungen wird vom Leben. Der uns aber hierzu bereitet hat, ist Gott, der uns auch das Unterpfand des Geistes gegeben hat. Darum sind wir allezeit getrost und wissen: Solange wir im Leib daheim sind, sind wir nicht daheim bei dem Herrn. Denn wir wandeln im Glauben und nicht im Schauen. Wir sind aber getrost und wünschen vielmehr, aus dem Leib auszuwandern und daheim zu sein bei dem Herrn. Darum suchen wir auch unsere Ehre darin, dass wir ihm wohlgefallen, sei es daheim oder nicht daheim. Denn wir alle müssen vor dem Richterstuhl des Christus offenbar werden, damit jeder das empfängt, was er durch den Leib gewirkt hat, es sei gut oder böse.“ (2. Korinther 5:1-10 SCH2000)
- „der unseren Leib der Niedrigkeit umgestalten wird, sodass er gleichförmig wird seinem Leib der Herrlichkeit, vermöge der Kraft, durch die er sich selbst auch alles unterwerfen kann.“ (Philipper 3:21 SCH2000)
- „Denn das sagen wir euch in einem Wort des Herrn: Wir, die wir leben und bis zur Wiederkunft des Herrn übrig bleiben, werden den Entschlafenen nicht zuvorkommen; denn der Herr selbst wird, wenn der Befehl ergeht und die Stimme des Erzengels und die Posaune Gottes erschallt, vom Himmel herabkommen, und die Toten in Christus werden zuerst auferstehen. Danach werden wir, die wir leben und übrig bleiben, zusammen mit ihnen entrückt werden in Wolken, zur Begegnung mit dem Herrn, in die Luft, und so werden wir bei dem Herrn sein allezeit. So tröstet nun einander mit diesen Worten!“. (1. Thessalonicher 4:15-18 SCH2000)
Zitat von Nico am 10. März 2020, 18:17 UhrUnter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.
Das Pfand ist das alleinige Rechtsobjekt im Pfandrecht. Beteiligte sind der Pfandgläubiger (Sicherungsnehmer), der Kreditnehmer (Sicherungsgeber) oder ein dritter, nicht kreditnehmender Sicherungsgeber. Das Pfandrecht sieht insbesondere vor, dass der Pfandgläubiger lediglich Besitz am Pfandobjekt erlangt, während der Schuldner oder ein dritter Pfandgeber das Eigentum hieran behält. Bei Eintritt der Pfandreife erhält der Pfandgläubiger die gesetzliche Befugnis, auch als bloßer Besitzer das Pfand zu verwerten, wenn die gesicherte Forderung fällig ist und ganz oder teilweise nicht beglichen wird. Als Pfandobjekte kommen bei materiellen Sachen sowohl bewegliche Sachen (Edelmetalle, Schmuck; Faustpfand) als auch unbewegliche Sachen wie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Grundpfandrecht) in Frage. Auch immaterielle Güterwie Forderungen, Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen, gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte können als Pfand dienen, sofern sie nicht zu den höchstpersönlichen Rechten gehören.
Bereits das römische Zwölftafelgesetz aus 451 v. Chr. ließ das Pfand als Besitzpfand zu. Im 2. Jahrhundert v. Chr. erschien es in catonischen Geschäftsformularen. Von der Faust (lateinisch pugnus) leitete man im römischen Recht das Wort für Pfand (lateinisch pignus) ab. Der Gläubiger musste das Pfand also in Händen halten und erhielt hierdurch die Rolle des Besitzers. Es lag vollständig im Risiko des Gläubigers, ob er bei Pfandreife bei der Verwertung einen Mehrerlös (lateinisch superfluum) erzielte oder einen Mindererlös mit Restforderung (lateinisch reliquum) übrigbehielt. Den Mehrerlös musste er nicht an seinen Schuldner herausgeben, auf der Restforderung blieb er sitzen.
Aus den römischen Ostprovinzen gelangte unter Kaiser Julian (360–363 nach Christus) zusätzlich das besitzlose Pfandrecht aus Griechenland nach Italien (lateinisch hypotheca). Ulpian trennte dabei klar zwischen dem Besitzpfand (lateinisch pignus) und dem besitzlosen Pfand (lateinisch hypotheca). Das Pfandobjekt (lateinisch corpus) haftete für eine gegenwärtige oder künftige Forderung, selbst wechselnde Warenbestände ließen sich verpfänden. Eine Verfallsklausel (lateinisch lex commissoria) sorgte dafür, dass der Gläubiger am Pfand Eigentum erlangte, sobald der Schuldner am Fälligkeitstag sein Darlehen (lateinisch mutuum) nicht zurückzahlte. Später schrieb eine Verkaufsvereinbarung (lateinisch pactum de vendendo) einen etwaigen Mehrerlös dem Schuldner zu. Von Beginn an verbanden die Römer mit der Pfandbestellung die enge Beziehung zwischen Pfand und Forderung, die als Akzessorietät bis heute erhalten ist.
(Aus Wikipedia)
Unter Pfand versteht man im Pfandrecht Rechtsobjekte, die dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung zur Verfügung gestellt werden.
Das Pfand ist das alleinige Rechtsobjekt im Pfandrecht. Beteiligte sind der Pfandgläubiger (Sicherungsnehmer), der Kreditnehmer (Sicherungsgeber) oder ein dritter, nicht kreditnehmender Sicherungsgeber. Das Pfandrecht sieht insbesondere vor, dass der Pfandgläubiger lediglich Besitz am Pfandobjekt erlangt, während der Schuldner oder ein dritter Pfandgeber das Eigentum hieran behält. Bei Eintritt der Pfandreife erhält der Pfandgläubiger die gesetzliche Befugnis, auch als bloßer Besitzer das Pfand zu verwerten, wenn die gesicherte Forderung fällig ist und ganz oder teilweise nicht beglichen wird. Als Pfandobjekte kommen bei materiellen Sachen sowohl bewegliche Sachen (Edelmetalle, Schmuck; Faustpfand) als auch unbewegliche Sachen wie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Grundpfandrecht) in Frage. Auch immaterielle Güterwie Forderungen, Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen, gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte können als Pfand dienen, sofern sie nicht zu den höchstpersönlichen Rechten gehören.
Bereits das römische Zwölftafelgesetz aus 451 v. Chr. ließ das Pfand als Besitzpfand zu. Im 2. Jahrhundert v. Chr. erschien es in catonischen Geschäftsformularen. Von der Faust (lateinisch pugnus) leitete man im römischen Recht das Wort für Pfand (lateinisch pignus) ab. Der Gläubiger musste das Pfand also in Händen halten und erhielt hierdurch die Rolle des Besitzers. Es lag vollständig im Risiko des Gläubigers, ob er bei Pfandreife bei der Verwertung einen Mehrerlös (lateinisch superfluum) erzielte oder einen Mindererlös mit Restforderung (lateinisch reliquum) übrigbehielt. Den Mehrerlös musste er nicht an seinen Schuldner herausgeben, auf der Restforderung blieb er sitzen.
Aus den römischen Ostprovinzen gelangte unter Kaiser Julian (360–363 nach Christus) zusätzlich das besitzlose Pfandrecht aus Griechenland nach Italien (lateinisch hypotheca). Ulpian trennte dabei klar zwischen dem Besitzpfand (lateinisch pignus) und dem besitzlosen Pfand (lateinisch hypotheca). Das Pfandobjekt (lateinisch corpus) haftete für eine gegenwärtige oder künftige Forderung, selbst wechselnde Warenbestände ließen sich verpfänden. Eine Verfallsklausel (lateinisch lex commissoria) sorgte dafür, dass der Gläubiger am Pfand Eigentum erlangte, sobald der Schuldner am Fälligkeitstag sein Darlehen (lateinisch mutuum) nicht zurückzahlte. Später schrieb eine Verkaufsvereinbarung (lateinisch pactum de vendendo) einen etwaigen Mehrerlös dem Schuldner zu. Von Beginn an verbanden die Römer mit der Pfandbestellung die enge Beziehung zwischen Pfand und Forderung, die als Akzessorietät bis heute erhalten ist.
(Aus Wikipedia)
Zitat von Nico am 11. März 2020, 19:13 UhrDer Herr hat uns teuer erkauft, sein Pfandrecht wird er schon bald voll einfordern! Wir gehören ihm, das Unterpfand des Geistes “versiegelt“ uns für ihn, wenn wir es nicht wegwerfen!
(Ich hoffe niemand ist so “bescheuert“ das irgendwie in Betracht zu ziehen! 😉 )
Der Herr hat uns teuer erkauft, sein Pfandrecht wird er schon bald voll einfordern! Wir gehören ihm, das Unterpfand des Geistes “versiegelt“ uns für ihn, wenn wir es nicht wegwerfen!
(Ich hoffe niemand ist so “bescheuert“ das irgendwie in Betracht zu ziehen! 😉 )