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Darum erhöhte GOTT IHN auch über die Maßen und gab IHM ‹aus Gnaden› [den] Namen, der über allen Namen ist, damit in dem Namen JESU sich alle Knie beugen, derer im Himmel und derer auf der Erde und derer unter der Erde, und jede Zunge das Bekenntnis zum Ausdruck bringe, dass JESUS CHRISTUS HERR sei, zur Verherrlichung GOTTES, des VATERS.

(Philipper 2, 9–11)
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Norwegen: Entzug der Anerkennung als Religionsgemeinschaft

Mit Urteil vom 4. März 2024 hat Norwegen den Zeugen Jehovas die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit die damit verbundenen staatlichen Subventionen entzogen. Die norwegischen Behörden sehen sich dazu in der Lage, weil sie die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften ansehen.

In dem Urteil heißt es, dass die Ausgrenzungspraktiken der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verletzungen der Rechte und Freiheiten anderer“ darstellen.
Allerdings sind die Zeugen Jehovas in Deutschland nach wie vor eine so genannte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und genießen damit eine Reihe von Privilegien, unter anderem sind sie von der Körperschafts-, Vermögens- und Grundsteuer befreit.

Was diese Ausgrenzungspraxis für die Aussteiger bedeutet, zeigt dieses Video.

 

Es ist dir gesagt, o Mensch, was gut ist und was JaHWeH von dir fordert: Was anders als Recht tun, Liebe üben und demütig wandeln mit deinem GOTT? (Micha 6, 8)