Zitat von
Roland am 15. September 2024, 15:00 Uhr
In dem von den leitenden Funktionären der Zeugen Jehovas herausgegebenen Buch „Hütet die Herde Gottes“ wälzen die Sektenzentralen in den USA und in Deutschland alle Verantwortung auf diejenigen ab, die den Trolley-Dienst ausüben:
„Sieht die Rechtsabteilung eine gesetzliche Genehmigungspflicht, muss irgendein Antrag für einen Trolley oder einen Infostand im Namen eines Verkündigers ausgefüllt werden, nicht im Namen der Versammlung, einer von der Organisation genutzten Körperschaft oder von „Jehovas Zeugen.“
(Fettdruck von mir); Quelle: Hütet die Herde Gottes“ Kapitel 23 Abs.7
„Eigenverantwortliches nicht der Religionsgemeinschaft zurechenbares Handeln von Mitgliedern ist insbesondere von diesen durchgeführte Predigtdienst als persönliche mit ihrem Hingabegelübde gegenüber Jehova Gott übernommene Glaubensverpflichtung und Glaubensausübung … selbst wenn die Religionsgemeinschaft Intrastruktur, Ausrüstung und andere Hilfen zur Verfügung stellt„
(Fettdruck von mir);
Quelle: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland Nr. 2, Jahrgang 2020
Sollte es im Zusammenhang mit dem Trolley-Dienst zu irgendwelchen Schadenersatzforderungen kommen, stünde der Verkündiger völlig allein da, da sich JW,org ausdrücklich von der Verkündigung eines Zeugen Jehovas distanziert.
Hat sich der HERR JESUS auch von der Verkündigung SEINER Jünger distanziert? Sicher nicht!
In dem von den leitenden Funktionären der Zeugen Jehovas herausgegebenen Buch „Hütet die Herde Gottes“ wälzen die Sektenzentralen in den USA und in Deutschland alle Verantwortung auf diejenigen ab, die den Trolley-Dienst ausüben:
„Sieht die Rechtsabteilung eine gesetzliche Genehmigungspflicht, muss irgendein Antrag für einen Trolley oder einen Infostand im Namen eines Verkündigers ausgefüllt werden, nicht im Namen der Versammlung, einer von der Organisation genutzten Körperschaft oder von „Jehovas Zeugen.“
(Fettdruck von mir); Quelle: Hütet die Herde Gottes“ Kapitel 23 Abs.7
„Eigenverantwortliches nicht der Religionsgemeinschaft zurechenbares Handeln von Mitgliedern ist insbesondere von diesen durchgeführte Predigtdienst als persönliche mit ihrem Hingabegelübde gegenüber Jehova Gott übernommene Glaubensverpflichtung und Glaubensausübung … selbst wenn die Religionsgemeinschaft Intrastruktur, Ausrüstung und andere Hilfen zur Verfügung stellt„
(Fettdruck von mir);
Quelle: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland Nr. 2, Jahrgang 2020
Sollte es im Zusammenhang mit dem Trolley-Dienst zu irgendwelchen Schadenersatzforderungen kommen, stünde der Verkündiger völlig allein da, da sich JW,org ausdrücklich von der Verkündigung eines Zeugen Jehovas distanziert.
Hat sich der HERR JESUS auch von der Verkündigung SEINER Jünger distanziert? Sicher nicht!
Hildegard hat auf diesen Beitrag reagiert.
Es ist dir gesagt, o Mensch, was gut ist und was JaHWeH von dir fordert: Was anders als Recht tun, Liebe üben und demütig wandeln mit deinem GOTT? (Micha 6, 8)