Ab welchem Alter kann der Mensch christlich getauft werden? Maßgebend für Bekehrung, Taufe und das damit verbundene Herrenmahl sind keine Altersvorschriften, sondern allein der Glaube. Sobald ein Mensch in der Lage ist, Schuldgefühle und Reue über die Sünde zu empfinden, glaubt er; denn Reue über Sünde ist ein Grundbestandteil des Glaubens. Das gilbt auch für ein fünfjähriges Kind. Wenn der Kleine zur Mutti kommt und weinend bekennt, dass er einen Groschen aus ihrem Geldbeutel stibitzt hat, ist das echte Reue.
Manche wenden gegen die Bekehrung von Kindern ein, dass dieselben doch nur die Erwachsenen imitieren wollten. Das mag in vielen Fällen zutreffen, allerdings kann man dies nie mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. [pullquote]Im Neuen Bund werden uns keine Altersvorschriften gegeben, weder über Bekehrung und Taufe, noch über Mindestalter für Ämter usw.[/pullquote] Was, wenn der Bekehrungswille des Kindes doch echt ist? Und man die Bekehrung des Kindes durch solche Einwände vereitelt hat? Ich würde dieses Risiko nie eingehen. Schließlich kann man sich auch bei Erwachsenen nie sicher sein, ob die Bekehrung echt ist. Schau nur, wie der Zauberer Simon sich fromm bekehrt hat und sogar noch von Philippus persönlich getauft wurde, und dann doch als Schwindler offenbar wurde.
Wollte man einem Kind die Bekehrung und Taufe verweigern, weil es dazu zu jung sei, müsste man auch dessen Reue über Sünden zurückweisen, weil es angeblich noch keine Reue haben kann. Sobald ein Kind Reue empfindet, kann, ja soll es sich bekehren und getauft werden; denn wohin sollte es sonst mit seiner Reue, als zum Sünderheiland? Und gerade der HERR sagte ja:
[stextbox id=“alert“ caption=“Bibelstelle“ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]… Lasst die Kindlein, und wehrt ihnen nicht, zu mir zu kommen, denn solcher ist das Königreich der Himmel.[/stextbox]
Dieses Wort GOTTES kann man aber nicht für die „Säuglingstaufe“ missbrauchen; ein Säugling kann nicht „getauft“ werden, weil ihm die Voraussetzung dazu fehlt: Reue und Buße.
[stextbox id=“alert“ caption=“Apostelgeschichte 2, 38″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Petrus sagte zu ihnen: Tut Buße – und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen auf Vergebung der Sünden -, und ihr werdet die Gabe des Heiligen Geistes bekommen …[/stextbox]
Buße – Taufe ist und bleibt die gültige Reihenfolge. Nicht das Alter ist für den Zeitpunkt einer Bekehrung maßgebend, sondern Reue und Schuldfähigkeit.
Ein Mensch, ob jung oder alt, der Reue über Sünde hat, darf sich zu dem Sünderheiland bekehren, getauft werden und auch am Mahl des HERRN teilnehmen; denn jeder der zum Mahl des Lammes berufen ist, darf auch in der irdischen Gemeinde am Mahl teilnehmen. Oder glaubst Du etwa, Kinder können nicht zum Mahl des Lammes berufen sein (Offenbarung 19,9)? Jeder, ob jung oder alt, der seine Herzenstür öffnet, bei dem wird ER eintreten und das Mahl mit ihm halten (Offenbarung 3,20). Letztlich ist das ganze, wie so oft auch bei anderen Themen, nur wieder der Unterschied zwischen alttestamentlicher und neutestamentlicher Denkweise. Im Neuen Bund werden uns keine Altersvorschriften gegeben, weder über Bekehrung und Taufe, noch über Mindestalter für Ämter usw. Das gibt es nur im Alten Testament und im Talmud (Beschneidung am 8. Tag, Bar Mizwa im 13. Jahr usw.).
Quelle: Glaubensnachrichten 10-2005, S. 2f.
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