Leserbrief: Schwester A. L. aus M. fragt:
„… meine Frage ist, ob eine Frau sich verbal in der Versammlung äußern darf … ich schweige gerne, weiß aber nicht, ob ich z. B. mitsingen darf oder auch aus der Bibel vorlesen darf oder „Amen“ sagen zu den persönlichen Gebeten der anderen. Wie ist das Schweigen der Frauen in 1. Korinther 14, 34 gemeint?“
Antwort:
Zur Beantwortung der Frage muss ich Grundsätzliches vorausschicken: Man kann nicht eine Lehre damit begründen, dass man eine einzige Bibelstelle herauspflückt und die anderen zum Thema gehörigen Stellen schweigen lässt. Erst in der Zusammenschau aller Bibelstellen zum Thema kommt man zur richtigen Auslegung. Die im Brief der Glaubensschwester aufgeführte Bibelstelle lautet:
[stextbox id=“alert“ caption=“1. Korinther 14, 34″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Wie in allen Gemeinden der Heiligen sollen eure Frauen in den Versammlungen (der Gemeinde) schweigen, denn es ist ihnen nicht erlaubt zu reden, sondern [sie haben] in Unterordnung zu sein, so wie auch das Gesetz sagt.[/stextbox]
Würde man es mit dieser einen Stelle bewenden lassen und darauf eine Lehre aufbauen, wäre man schon auf dem Irrweg. Hinzuziehen muss man auf alle Fälle noch 1. Timotheus 2, 12:
[stextbox id=“alert“ caption=“1. Timotheus 2, 12″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Einer Frau erlaube ich nicht [autoritativ] zu lehren noch über den Mann zu bestimmen, sondern [sie hat] in der Stille zu sein …[/stextbox]
Hier wird mit ähnlichen Worten das gleiche Thema angesprochen, nur mit einer genaueren Eingrenzung: Es wird das nicht-reden-dürfen aus 1. Korinther 14, 34 präzisiert als ein nicht-autoritatives-lehren-dürfen. Damit wird 1. Korinther 14, 34 richtig ausgelegt, dass die Frau in der Gemeinde nicht reden darf im Sinne eines autoritativen Lehrens.
Und eine dritte Bibelstelle bringt die Auslegung dann vollends in die richtige Bahn:
[stextbox id=“alert“ caption=“1. Korinther 11, 5″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]… aber jede Frau, die unbedeckten Hauptes betet oder weissagt, beschämt IHR Haupt, denn es ist ein und dasselbe, wie wenn sie kahlgeschoren ist …[/stextbox]
Hier gestattet der gleiche Apostel Paulus, der den Frauen verbietet, in der Gemeinde zu reden, dass sie in der Gemeinde beten oder weissagen. Das Ergebnis dieser Zusammenschau von Bibelstellen ergibt die Auslegung, dass eine Frau zwar nicht autoritativ lehren, ansonsten sich aber äußern darf, z. b. im Beten und Weissagen usw., allerdings nur mit Kopfbedeckung. Eine vierte Bibelstelle zeigt uns dann noch, dass das Weissagen der Frau tatsächlich für die Gemeindeversammlung gilt, nicht, wie manche meinen, nur für zu Hause oder im privaten Bereich. Denn die Gaben sind nicht zum Privatzweck gegeben, sondern zum gemeinsamen Nutzen, d. h. für die Versammlung:
[stextbox id=“alert“ caption=“1. Korinther 12, 7″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Jedem wird aber das offensichtliche Wirken des Geistes zum [gemeinsamen] Nutzen verliehen.[/stextbox]
Auch die vier Töchter des Philippus haben in der Gemeinde geweissagt (Apostelgeschichte 21, 9).
Quelle: Glaubensnachrichten 07-08/2015, S. 4 (redaktionell bearbeitet)
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