Schlagwort: Massenmörder
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Martin Luther vor dem Staatsanwalt!
So seltsam das klingt. aber es ist wahr: 1993 hatte die Nürnberger Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Verdacht von „Vergehen nach § 131 StGB“ zu bearbeiten, wobei aber Prof. Dr. Martin Luther der eigentliche Täter war. Natürlich setzt sich kein Staatsanwalt freiwillig hin, um Prof. Dr. Luther nach heutigem deutschen Strafrecht vor den Richter zu ziehen.
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Martin Luther – ein Massenmörder und Christenverfolger?
Zur Beantwortung dieser Frage werden keine haltlosen Mutmaßungen aufgestellt, sondern Beweise vorgelegt. Prof. Dr. Martin Luther kommt reichlich persönlich und durch seinen Mitarbeiter und Freund Philip Melanchton zu Wort. Denn sein eigener Mund gibt Zeugnis davon, wen er warum dem Henker überliefert hat. Das Zeugnis eines von Prof. Dr. Luther verfolgten Zeitgenossen, rundet die Aussagen…