Die brutale Seite der ev. Kirche

Unter dem Dach der ev. Kirche in Deutschland ist fast alles erlaubt – nur nicht ein klares Bekenntnis zum Wort Gottes und den daraus sich ergebenden Konsequenzen. So durfte 1999 in der Auferstehungskirche von Köln-Ostheim kurz vor der Walpurgisnacht eine Tanzperformance zum Thema Hexen aufgeführt werden – getanzte Hexenverbrennung zu gregorianischem Gesang. Im Mai 2001 veranstaltete die Saarbrücker Ev. Kirchengemeinde St. Johann eine „Erotikpredigten“-Reihe. Dazu wurden Pornofilme in der Kirche gezeigt, u. a. der in Frankreich verbotene französische Film La Bête, in dem es auch um „Geschlechtsverkehr“ mit Tieren (Sodomie) geht.

Ebenfalls in 2001 lud der Deutsche Ev. Kirchentag in Frankfurt Besucher dazu ein, einmal ein Bordell zu besuchen – natürlich rein informativ. 2003 bot die ev. Kirche in Flensburg Trennungsgottesdienste an, in denen auch ein Segensritual für Geschiedene vorkam. Diese Reihe der für einen gläubigen Christen unfasslichen Ereignisse innerhalb der ev. Kirche ließe sich beliebig fortsetzen. Ihren letzten Höhepunkt erlebte diese Reihe, als in der Hamburger Hauptkirche St. Michaelis im Oktober 2012 rund 1.500 Freimaurer aus 50 Ländern während eines dreitägigen Kongresses in der lutherischen Kirche ihre antichristlichen Rituale abhalten konnten. Freimaurer-Versammlung in einer ev. Kirche – bis dahin in Europa ein Novum.

Kinofilme, Disko, Modenschauen, Kunst-Happenings, Freimaurer-Versammlungen – fast alles erlaubt die ev. Kirche und verteidigt solche Veranstaltungen in ihrem Terrain gegen Angriffe von besorgten Kirchenmitgliedern. Doch wehe, es pocht jemand aus den eigenen Reihen lautstark auf Bibel und Bekenntnis und führt diese ins Feld, um unchristliche Entwicklungen innerhalb der Kirche aufzuzeigen. Dann zeigen sich Kirchenleitungen schnell von ihrer diktatorischen Seite.

Als die sächsische Pfarrfrau Uta Brause wegen des Kirchenleitungs-Beschlusses zu Homo-Paaren aus der Kirche austrat, wurde die 51-Jährige sofort von ihrem Arbeitgeber, der kirchlichen Diakonie, rausgeschmissen. Ihrem Ehemann, Pfarrer Gerald Brause, wurde vom Landesbischof Jochen Bohl schriftlich mitgeteilt, dass er seiner Ehefrau, mit der er 28 Jahre verheiratet ist, nicht mehr das Abendmahl ausspenden dürfe.

Genauso brutal ging die Ev.-Lutherische Landeskirche Sachsens gegen ihren Jugendevangelisten Lutz Scheufler vor. Er und einige andere sprachen nach dem Homo-Beschluss der Kirchenleitung in Sachsen die geistliche Autorität ab und forderten eine Notsynode. Scheufler wurde sofort suspendiert, dann gefeuert. Brutalst möglich ging die ev. Kirche gegen den fünffachen Vater vor und überging dabei alle kirchenrechtlichen Bestimmungen, wie jetzt ein Gutachten (Scheufler, Lutz_Sachsen 2012) von Prof. Dr. Reinhard Slenczka belegt. Slenczka ist Professor für Systematische Theologie im Ruhestand und war Mitglied der Synode der Ev. Kirche in Deutschland (EKD).

In seinem Gutachten legt er dar, dass Scheufler, der für seinen kirchlichen Dienst auf „Schrift und Bekenntnis“ verpflichtet wurde, völlig richtig gehandelt habe. Im Kündigungsschreiben an Scheufler sei allein der disziplinarische Aspekt ins Feld geführt worden, dass Scheufler die Kirchenleitung nicht mehr anerkenne. Doch das sei nicht der Fall. Der sächsische Jugendevangelist erkenne die sächsische Kirche als Kirchenverwaltung durchaus an, bestreite aber ihre geistliche Leitungsfunktion. Und genau dazu habe er nach den Kirchenvorschriften das Recht. Die geistlich-theologischen Sachfragen, die nach dem „inneren“ Kirchenrecht hätten diskutiert werden müssen, wurden von der Kirchenleitung einfach ausgeschlossen. Die sächsische Kirche fordere einen Kadaver-Gehorsam und übergehe eine Betrachtung der verpflichtenden Bindung an Schrift und Bekenntnis. Slenczka erinnert in seinem Gutachten daran, dass sich die ev. Kirche im Hitler-Regime genauso verhalten habe wie heute. Wer damals gegen den berühmt-berüchtigten Arier-Paragraphen, nach dem auch das Kirchenpersonal „gesäubert“ werden sollte, innerhalb der Kirche protestierte, wurde sofort suspendiert oder gleich ins KZ Sachsenhausen geschickt. Schon wieder, so lässt Slenczka in seinem Gutachten durchblicken, müssen sich die Kirchenleitungen den Vorwurf gefallen lassen, dass sie wie damals Zwangsmaßnahmen anwenden, um gesellschaftspolitische Ziele – dieses Mal in Bezug auf die Homo-Frage – durchzusetzen.

Quelle: Topic 11/2012

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