Die Beröer zeichneten sich durch ihre edle Gesinnung aus, da sie das Wort unvoreingenommen und offen aufnahmen. Sie wurden in der Heiligen Schrift dafür gelobt, dass sie nicht leichtgläubig waren, sondern das Gehörte anhand der Heiligen Schrift prüften, um festzustellen, ob es wahr war oder nicht. Wir laden Sie ein, die Beiträge im Forum mit dieser Beröer-Haltung zu betrachten und zu prüfen.
Gefangen im Spinnennetz der ACK
Zitat von Norbert Homuth am 29. November 2024, 21:51 UhrNeben dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) auf globaler Ebene, auch Weltkirchenrat genannt, gibt es die nationalen Räte der einzelnen Länder, die den ÖRK auf Landesebene vertreten. Für Deutschland ist das die ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen). Mitglied in der ACK sind alle Kirchen und Freikirchen.
Auch die Freie Evangelische Gemeinde, die seit der Gründung der ACK von Anfang an Gastmitglied war, am 24. März 2021 sogar Vollmitglied geworden ist. Weil die ACK zudem Mitglied des „Interkulturellen Rates“ ist, tragen und finanzieren die ach so frommen Freikirchen alle Multi-Kulti-Bestrebungen und ökumenischen Gräuel mit, wie „Ehe für alle“, Abschaffung der Mission und des „JESUS allein“, bis hin zur Förderung der Abtreibung durch die Beratungsscheine, die ein straffreies Abtreiben ermöglichen. Laut Strafgesetzbuch § 218a und § 219 ist die Abtreibung bis zu 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn man durch einen Beratungsschein nachweisen kann, dass man sich einer Schwangerschaftskonfliktberatung unterzogen hat. Die Beratungsstellen der ACK bekennen sich von ihrem Selbstverständnis als christliche Kirchen zwar pro forma zum Leben im Mutterleib, dürfen aber in der Beratung abtreibungswilligen Frauen nicht davon abraten, sondern müssen alles der Gewissensentscheidung der Betroffenen überlassen, entweder das Kind auszutragen oder es abzutreiben. In dem Positionspapier der ACK vom 11. August 1980 heißt es in Punkt 2.5:
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.stk-ef37979 .stk-block-text__text{text-shadow:none !important}„Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist der Ergebnisoffenheit und dem Respekt vor der Gewissensentscheidung der betroffenen Frau verpflichtet … Die Möglichkeit, das Kind auszutragen wie auch die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch bekommen Raum“.
Durch die Ausstellung von Beratungsscheinen beteiligen sich die ACK-Kirchen de facto am Kindermord (jährlich 73 Millionen Abtreibungen). Frage aber einmal einen von der Freien Evangelischen Gemeinde, wie er zur Abtreibung steht, und er wird sie im Brustton der Überzeugung weit von sich weisen. Schon ein weltliches Sprichwort aber sagt:
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.stk-0f41c67 .stk-block-text__text{font-size:30px !important}@media screen and (max-width:1023px){.stk-0f41c67 .stk-block-text__text{font-size:30px !important}}„Der Hehler ist schlimmer als der Stehler.“
Auch wer die Abtreibung vehement ablehnt und sich womöglich am „Marsch für das Leben“ beteiligt, dabei aber Mitglied einer ACK-Kirche oder Freikirche ist, ist mitschuldig an Abtreibung; denn Mitglied sein, heißt immer auch mitverantwortlich und mitschuldig zu sein für alles, was dort getrieben wird. Durch einen „Marsch für das Leben“ kannst du dich nicht reinwaschen. Wenn man bedenkt, dass laut Statistik nur noch 53 % der Freikirchen an ein Weiterleben nach dem Tod glauben (IDEA 46/2021, S. 6), fragt man sich, was da alles mitmarschiert!
Quelle: Glaubensnachrichten Februar 2022, S. 1f.
Neben dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) auf globaler Ebene, auch Weltkirchenrat genannt, gibt es die nationalen Räte der einzelnen Länder, die den ÖRK auf Landesebene vertreten. Für Deutschland ist das die ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen). Mitglied in der ACK sind alle Kirchen und Freikirchen.
Auch die Freie Evangelische Gemeinde, die seit der Gründung der ACK von Anfang an Gastmitglied war, am 24. März 2021 sogar Vollmitglied geworden ist. Weil die ACK zudem Mitglied des „Interkulturellen Rates“ ist, tragen und finanzieren die ach so frommen Freikirchen alle Multi-Kulti-Bestrebungen und ökumenischen Gräuel mit, wie „Ehe für alle“, Abschaffung der Mission und des „JESUS allein“, bis hin zur Förderung der Abtreibung durch die Beratungsscheine, die ein straffreies Abtreiben ermöglichen. Laut Strafgesetzbuch § 218a und § 219 ist die Abtreibung bis zu 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn man durch einen Beratungsschein nachweisen kann, dass man sich einer Schwangerschaftskonfliktberatung unterzogen hat. Die Beratungsstellen der ACK bekennen sich von ihrem Selbstverständnis als christliche Kirchen zwar pro forma zum Leben im Mutterleib, dürfen aber in der Beratung abtreibungswilligen Frauen nicht davon abraten, sondern müssen alles der Gewissensentscheidung der Betroffenen überlassen, entweder das Kind auszutragen oder es abzutreiben. In dem Positionspapier der ACK vom 11. August 1980 heißt es in Punkt 2.5:
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Durch die Ausstellung von Beratungsscheinen beteiligen sich die ACK-Kirchen de facto am Kindermord (jährlich 73 Millionen Abtreibungen). Frage aber einmal einen von der Freien Evangelischen Gemeinde, wie er zur Abtreibung steht, und er wird sie im Brustton der Überzeugung weit von sich weisen. Schon ein weltliches Sprichwort aber sagt:
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Auch wer die Abtreibung vehement ablehnt und sich womöglich am „Marsch für das Leben“ beteiligt, dabei aber Mitglied einer ACK-Kirche oder Freikirche ist, ist mitschuldig an Abtreibung; denn Mitglied sein, heißt immer auch mitverantwortlich und mitschuldig zu sein für alles, was dort getrieben wird. Durch einen „Marsch für das Leben“ kannst du dich nicht reinwaschen. Wenn man bedenkt, dass laut Statistik nur noch 53 % der Freikirchen an ein Weiterleben nach dem Tod glauben (IDEA 46/2021, S. 6), fragt man sich, was da alles mitmarschiert!
Quelle: Glaubensnachrichten Februar 2022, S. 1f.