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    Aberglaube

    Der Begriff Aberglaube ist umgangssprachlich geläufig. Als abergläubisch gilt, wer z.B. am 13. des Monats nicht heiratet, wer mit dem Auto umkehrt, nachdem ihm eine schwarze Katze über den Weg gelaufen ist, der die Fahrt aber fortsetzt, nachdem ihm anschließend ein Schornsteinfeger begegnete. Zur Rede gestellt, werden die Betreffenden zumeist erklären, dass sie keineswegs abergläubisch…