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Roland am 14. März 2024, 20:08 Uhr
Mit Urteil vom 4. März 2024 hat Norwegen den Zeugen Jehovas die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit die damit verbundenen staatlichen Subventionen entzogen. Die norwegischen Behörden sehen sich dazu in der Lage, weil sie die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften ansehen.
In dem Urteil heißt es, dass die Ausgrenzungspraktiken der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verletzungen der Rechte und Freiheiten anderer“ darstellen.
Allerdings sind die Zeugen Jehovas in Deutschland nach wie vor eine so genannte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und genießen damit eine Reihe von Privilegien, unter anderem sind sie von der Körperschafts-, Vermögens- und Grundsteuer befreit.
Was diese Ausgrenzungspraxis für die Aussteiger bedeutet, zeigt dieses Video.
Mit Urteil vom 4. März 2024 hat Norwegen den Zeugen Jehovas die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit die damit verbundenen staatlichen Subventionen entzogen. Die norwegischen Behörden sehen sich dazu in der Lage, weil sie die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften ansehen.
In dem Urteil heißt es, dass die Ausgrenzungspraktiken der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verletzungen der Rechte und Freiheiten anderer“ darstellen.
Allerdings sind die Zeugen Jehovas in Deutschland nach wie vor eine so genannte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und genießen damit eine Reihe von Privilegien, unter anderem sind sie von der Körperschafts-, Vermögens- und Grundsteuer befreit.
Was diese Ausgrenzungspraxis für die Aussteiger bedeutet, zeigt dieses Video.
Es ist dir gesagt, o Mensch, was gut ist und was JaHWeH von dir fordert: Was anders als Recht tun, Liebe üben und demütig wandeln mit deinem GOTT? (Micha 6, 8)