Was sagt die Bibel zur e.V.-Gemeinde?

Zu Beginn möchte ich auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Dieser Beitrag ist weder aus Kritiksucht noch aus Antipathie gegen die Geschwister in e.V.-Gemeinden geschrieben worden, sondern mir geht es darum, dass das Wort GOTTES alle Bereiche unseres Lebens bestimmt (auch das Gemeinde-Leben). Es geht darum, dass wir als Glieder des einen Leibes eine Verantwortung füreinander fühlen. Ob wir wollen oder nicht, wir sind in jedem Fall Mitbetroffene: Und wenn ein Glied leidet, so leiden alle anderen Glieder mit; oder wenn ein Glied verherrlicht wird, so freuen sich alle Glieder mit. (1. Kor. 12,26). Wenn GOTT diese Webseite dazu benutzen kann, um bei dem einen oder anderen Leser eine Neubesinnung auf die Heilige Schrift zu bewirken, damit eine wirklich schrifttreue und geisterfüllte Gemeinde entsteht, dann hätte sich alle Mühe gelohnt. Ich habe diese Ausführungen weitestgehend aus der Broschüre: Böhm, Hans-Jürgen: Ihr aber nicht so! Was sagt das Wort GOTTES zum ‘e. V.’?, 2. Ergänzte Auflage, Neuhaus 2000 entnommen. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die komplette Broschüre kann hier heruntergeladen werden Folgende Punkte sollen angesprochen werden:

Persönliche Motivation

Ich war Gemeindeleiter einer Freikirche (Stationsgemeinde) und das folgende Erlebnis führte dazu, daß ich meine bisherige Position zum Thema Gemeinde völlig neu anhand des Wortes Gottes geprüft habe:

Eine Frau wollte Mitglied in der Gemeinde werden. Sie lebte seit längerer Zeit in offener Rebellion gegen GOTTES Wort. Ich führte zwei Gespräche mit ihr, doch sie teilte mir mit, dass sie selbst ihr Leben in die Hände nimmt und sich von niemandem vorschreiben lässt, wie sie ihr Leben zu führen habe. Ich erklärte der Gemeinde, dass sie nicht Mitglied werden kann, bis sie ihr Leben wieder mit GOTT in Ordnung gebracht hat und versuchte meine Auffassung biblisch zu begründen (diesen Punkt hatte ich mit dem Pastor der Hauptgemeinde und den Gemeindeältesten abgesprochen). Nachdem ich diesen Punkt vor der Gemeinde angesprochen hatte, kam es zu tumultartigen Zuständen und einige Leute schrien, daß ich richten und verurteilen würde. Ich bot den Geschwistern an, dass wir zusammen ein Bibelstudium über diese Angelegenheit durchführen können und ich auch gerne anhand des Wortes GOTTES meine Meinung überprüfen würde. Plötzlich hatten diese Leute keine Zeit mehr. Ich bot ihnen an zu einem späteren Zeitpunkt das Bibelstudium durchzuführen. Leider hatten sie auch dafür keine Zeit, so dass das Bibelstudium bis zum heutigen Tag nicht stattfinden konnte. Da die Situation zu eskalieren drohte, lud ich alle Mitglieder und den Pastor der Hauptgemeinde zu einer Aussprache ein. Diese Aussprache dauerte ca. 4 Stunden. Auch hier vertraten einige Mitglieder lautstark ihre Meinung, dass ich richten und die „arme“ Frau verurteilen würde. Der Pastor schlug als Kompromiss vor, dass die Mitgliedschaft der Frau vorübergehend ruhen sollte, bis diese Dinge in ihrem Leben wieder geordnet sind. Nun stellt sich natürlich die Frage: Ist eine ruhende Mitgliedschaft in der Gemeinde biblisch? Ist solch ein Kompromiss vom Wort GOTTES her zu vertreten? Dieses Meeting führte dazu, dass ich die Dinge, die uns in Bezug auf Gemeinde gelehrt worden sind, anhand der Bibel überprüfte. Einer der beiden Ältesten teilte mir in einem Gespräch mit, dass man die Bibel für die heutige Zeit nicht mehr in allen Bereichen gilt, schließlich war das damals eine andere Zeit und eine andere Kultur. Nach mehreren Wochen hartem Ringen und einigen schlaflosen Nächten hatte ich mich dazu durchgerungen, dass ich die Gemeindeleitung abgebe und den Verein verlasse. Der Pastor der Hauptgemeinde rief mich an und teilte mir mit, dass er meine Reaktion nicht verstehen kann. Ich sollte an einem Mitglied ein Exempel statuieren und es aus der Gemeinde werfen, damit die anderen Gemeindeglieder eingeschüchtert werden. Ich war völlig entsetzt über eine solche Einstellung.

Auch zwei Jahre nach unserem Austritt wurden wir von einigen Mitgliedern auf der Straße beschimpft. Nachdem ich gegangen bin, übernahmen die beiden Ältesten die Gemeindeleitung. Die beiden harmonierten nicht besonders miteinander und der eine Älteste war nach ca. einem halben Jahr das Handtuch. Der andere Älteste übernahm daraufhin alleine die Gemeindeleitung. Inzwischen wurde er vom Pastor der Hauptgemeinde auf Wunsch der Mitglieder wieder abgesetzt. Um ihm den Verlust der Gemeindeleitung etwas zu versüßen, wurde ihm vom Pastor der Hautgemeinde wieder das Ältestenamt angeboten. Diese Vorgehensweise erinnert mich an politische Parteien. Wird ein Parteivorsitzender abgewählt, bekommt er manchmal als Ersatz den Fraktionsvorsitz angeboten. Man hat ihn “wegbefördert” und sich damit seiner entledigt.

Was sagt die Bibel zur Einsetzung von Ältesten? Habt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in welcher der HEILIGE GEIST euch als Aufseher (oder Älteste) gesetzt hat, die Gemeinde GOTTES zu hüten, die Er sich erworben hat durch Sein eigenes Blut. (Apg. 20,28). Welch gravierender Unterschied zwischen der Gemeinde und einem Verein! Übrigens die Frau hatte keine Lust mehr, Mitglied zu werden. Sie ist in einem anderen christlichen Verein untergetaucht.

Jetzt ist es an der Zeit zum Bibelstudium überzugehen. Das Thema lautet: Was sagt das Wort Gottes zum e. V.? Hierzu werden im folgenden anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB §§ 21 bis 79), welches das Vereinsrecht grundlegend regelt, einige Punkte, die jeden eingetragenen Verein betreffen, kurz vorgestellt und anschließend biblisch bewertet.

Was ist ein Verein?

Der e. V. ist eine fiktive, durch das weltliche Recht (BGB) künstlich geschaffene Person („juristische Person“), die rechtlich nicht mit den Vereinsmitgliedern identisch ist, sondern selbständig, d. h. mit eigenen Rechten und Pflichten, existiert. Er wird vom Finanzamt gefördert (z. B. Steuervorteile), wenn er anerkannt staatliche Interessen verfolgt.

Das eigentliche Wesen des e. V.

Der e. V. ist faktisch eine Körperschaft des bürgerlichen Rechts. Deshalb spricht das Gesetz auch von Vereinsorganen (§ 32), die ein Verein hat, z. B. Den ‘Vorstand’ und die „Mitgliederversammlung“. Der Vorstand ist zwingend vorgeschrieben und fungiert als „gesetzlicher Vertreter“ des Vereins (das bedeutet, dass dieser die Rechte und Pflichten einer Rechtsperson, hier des Vereins, stell- vertretend wahrnimmt. So sind z. B. auch die Eltern die gesetzlichen Vertreter der Kinder, d. h. die Eltern nehmen stellvertretend die Rechte und Pflichte der Kinder wahr. Gesetzliche Vertreter üben immer eine gewisse Vormundschaft über andere aus. Beim e. V. sind es die Mitglieder, die vom Vorstand als gesetzlichen Vertreter bevormundet werden, insofern dieser stellvertretend für sie die Rechte und Pflichten des Vereins wahrnimmt. Der Vorstand wird durch die Mitglieder ein- bzw. abgesetzt. Ob das Volk kleingärtnert, Tauben oder Karnickel züchtet, Sport treibt, Theater spielt oder Karneval feiert oder sich zum Bibellesen versammelt: Sobald eine Interessengruppe rechtlich als Gruppe anerkannt werden will, muss die demokratische Weltanschauung in dieser Gruppe herrschen, andernfalls ihr die rechtliche Anerkennung als e. V. versagt bleibt.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins

Es werden nur solche Vereine als gemeinnützig anerkannt, mit deren Zielen (Vereinszweck) sich die Welt identifizieren kann. Als gemeinnützig gelten z. B. Vereine, die als Vereinszweck die Tier- und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, Pflege des traditionellen Brauchtums einschl. des Karnevals usw. haben. Hier kann sich jeder selbst ausmalen, welchen geistlichen Zustand eine Gemeinde haben muss, damit sich die Welt mit den Zielen dieser Gemeinde einsmacht. Jedenfalls muss auch der Vereinszweck einer christlichen Gemeinde immer so sein, dass er – gemäß des demokratischen Konsens – auch von öffentlichen Stellen verfolgt werden könnte oder müsste. Dass es in der Gemeinde GOTTES immer um den Willen des HERRN JESUS CHRISTUS gehen muss (Matth. 28,20), der die Welt nun einmal grundsätzlich nicht interessiert, muss die Gemeinde ihre Ziele denen der Welt anpassen. Anders ist die Anerkennung einer christlichen Gemeinde als gemeinnützig nicht möglich.

Weltliche Herrschaftsstrukturen in der Gemeinde

Sofern ein e. V. (Körperschaft des bürgerlichen Rechts) über Jahrzehnte hinweg wachsende Mitgliederzahlen aufweist, kann er es sogar bis zur KdöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) bringen. Die römische und lutherische Kirche ist jeweils als KdöR organisiert (auch die Methodisten, Baptisten, der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden [BFP] und viele mehr). Jede KdöR gilt als eine staatliche Organisation, da diese direkt dem Staat dient. Sie kann deshalb sogar über das Finanzamt Steuern von ihren Mitgliedern erheben und ihre Mitarbeiter haben beamtenrechtlichen Status.

Lasst uns ein Haupt über uns setzen….!

Nun ist es Zeit für eine biblische Bewertung des bisher Gesagten. Der Herr JESUS hat nicht nur die Herrschaftsposition abgelehnt, die das Volk Gottes in eigener Regie für IHN vorgesehen hatte, sondern ER hat SICH auch ausdrücklich bzgl. weltlicher Herrschaftshierarchien unter den Jüngern geäußert:

[stextbox id=“alert“ caption=“Lukas 22, 25.26″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Er aber sprach zu ihnen: Die Könige der Nationen herrschen über dieselben, und die Gewalt über sie üben werden Wohltäter genannt: Ihr aber nicht also; sondern der Größte unter euch sei wie der Jüngste, und der Leiter wie der Dienende.[/stextbox]

Bei einem e. V. fungiert der Vereinsvorstand immer als „gesetzlicher Vertreter” der Mitglieder und übt somit unweigerlich weltliche(!) Macht aus und herrscht de facto über die Vereinsmitglieder ; denn genau hierzu wird er ja durch Wahl bevollmächtigt. Der HERR JESUS will nicht, dass ein Bruder durch weltliche Herrschaftsstrukturen über andere Geschwister herrscht. Im übrigen ist es ausgeschlossen, eine weltliche Herrschaft in der Gemeinde einzuführen, ohne dass dadurch in demselben Maße faktisch die Welt in der Gemeinde herrscht.

Daß gerade die Ungeistlichsten im Volk Gottes naturgemäß stets nach weltlicher Macht trachten, ist eine alte Geschichte, die das Volk Gottes durch alle Jahrtausende begleitete. Schon kurz nach dem Auszug Israels aus Ägypten heißt es:

[stextbox id=“alert“ caption=“4. Mose 14, 2-4″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Und alle Kinder Israels murrten wider Mose und wider Aaron, und die ganze Gemeinde sprach zu ihnen: O wären wir doch im Lande Ägypten gestorben, oder wären wir doch in dieser Wüste gestorben! Und warum bringt uns JHWH in dieses Land, daß wir durchs Schwert fallen und unsere Weiber und unsere Kindlein zur Beute werden? Wäre es nicht besser für uns, nach Ägypten zurückzukehren? Und sie Sprachen einer zum anderen: Laßt uns ein Haupt über uns setzen und nach Ägypten zurückkehren.[/stextbox]

Das Haupt und den Führer, den GOTT dem Volk gegeben hatte, wollten sie nicht mehr haben; denn er führte sie so, daß schier Menschenunmögliches von ihnen verlangt wird – hier die Eroberung eines menschlich gesehenen uneinnehmbaren Landes. Angesichts dessen erscheint das Übel in Ägypten als das geringere und man wird sich schnell einig, Mose abzusetzen und einen anderen Führer einzusetzen, der sie nach Ägypten zurückbringen soll. Das ist heute im Volk GOTTES grundsätzlich nicht anders: JESUS CHRISTUS ist der von GOTT gegebene Führer, der mit SEINEN Geboten schier Menschenunmögliches verlangt, indem er von SEINEN Jüngern fordert, dass sie den Willen des VATERS tun sollen. Die bösen Kundschafter (Fürsten der Gemeinde!) behaupten, das verheißene Land (heute: den Willen des himmlischen VATERS zu praktizieren) sei uneinnehmbar, womit sie menschlich gesehen genauso recht haben wie die bösen Kundschafter damals – ohne die völlige Nachfolge geht es nicht (vgl. 4. Mose 32,11.12; 1. Joh. 2,29; 3,7). Angesichts dessen ist man sich auch heute im Volk GOTTES schnell einig, sich selbst ein Haupt zu setzen, das ein Weiterleben in Ägypten (wie vor dem Auszug) wieder ermöglicht, indem es das Volk unter die Herrschaft Pharaos zurückführt.

Nun, liebe Geschwister, was ist der e. V. seinem Wesen nach anderes, als dass man sich mit dem e. V. selbst ein Haupt setzt, um die Gemeinde durch das Praktizieren heidnischer weltlicher Herrschaftsprinzipien unter die Herrschaft des Fürsten dieser Welt zurückzuführen? Wann immer man sich selbst ein Haupt setzt, geht es zwangsläufig zurück nach „Ägypten”.

Das Spendenwesen im e. V.

Spender, die gemeinnützig anerkannten Vereinen Geld spenden, werden steuerlich begünstigt; der Spender kann sich eine Quittung über den gespendeten Betrag ausstellen lassen und dieselbe bis zu einer bestimmten Höhe bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, so dass sich das zu versteuernde Einkommen verringert mit der Folge, dass der Spender weniger Steuer zu entrichten hat.

Da auch in Gemeinde nicht selten mit der „Gemeinnützigkeit“ oder mit dem Etikett „als besonders förderungswürdig anerkannt“ geworben wird, indem oftmals sogar explizit darauf hingewiesen wird, dass der Spende eine Quittung für das Finanzamt erhält, sei hier die Lehre des CHRISTUS zu diesem Thema zitiert:

[stextbox id=“alert“ caption=“Matthäus 6, 1.3.4″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Habet acht, daß ihr euer Almosen (eure Spende) nicht gebet vor den Menschen, um von ihnen gesehen zu werden; wenn aber nicht, so habt ihr keinen Lohn bei eurem VATER, Der in den Himmeln ist……Du aber, wenn du Almosen (Spenden) gibst, so lass deine Linke nicht wissen, was deine Rechte tut; damit dein Almosen (deine Spende) im Verborgenen sei, und dein VATER, Der im Verborgenen sieht, wird dir vergelten.[/stextbox]

Wer also fleißig Spendenquittungen sammelt, um sie dann dem Finanzamt vorzulegen, der handelt klar gegen das zitierte Gebot des HERRN JESUS und erhält demzufolge den Lohn für seine Spende von den Menschen (Ehre vom Verein, Geld vom Finanzamt), nicht von GOTT (Matth. 6,2). Hier zwei Beispiele: Meine Erfahrung ist, daß Geld ein ganz wichtiger Faktor in einem christlichen Verein ist. Während eines regionalen Pastorentreffen wurde darüber diskutiert, wie (d. h. welchen Methoden) man die Spendenbereitschaft der Mitglieder erhöht. Im Sitzungsprotokoll ist dieser Punkt allerdings nicht aufgetaucht.

Während eines „Gottesdienstes“ forderte der Pastor die Mitglieder auf, die Münzen in Geldscheine einzuwickeln, damit es während der Kollekte nicht so klimpere………

Ist die „e. V.-Gemeinde“ eine Sekte?

Nun kommen wir zur zum betrüblichsten Kapitel dieses Aufsatzes. Eines von vielen Beispielen in Deutschland, wie ein e. V. als Sekte aufgebaut wird, liefern die „Evangeliums-Baptistengemeinden“ (Russlanddeutsche). Zunächst haben die in Deutschland aus der damaligen UDSSR angekommenen Geschwister örtliche Vereine gegründet und dabei jeweils ihr „Gotteshaus” (Vereinslokale) gebaut. Dann wurde ein gemeinnütziger e. V. als Dachverband (übergeordneter e. V.) gegründet („Bund der Evangeliums Christen Baptisten in Deutschland“), später umbenannt in „Vereinigung der Evangeliums-Christen-Baptistengemeinden in Deutschland”, EChBG), in welchem dann alle örtlichen Gemeinden zusammen gefasst wurden – die weltliche Hierarchie wächst.

Während die anfängliche Satzung des Bundes lediglich einige wenige Ziele und Aufgaben, aus dem üblichen Bereich christlicher Gemeinden nannte wie Ausbreitung des Evangeliums, Kinder- und Jugendarbeit, Innen- und Außenmission, Förderung der angeschlossenen Gemeinden usw. Wird durch die spätere „Vereinigung“ den örtlichen Gemeinden eine „Ordnung“ vorgelegt, welche die Bedingungen der Mitgliedschaft neu regelt. Darin heißt es, dass die Heilige Schrift als von GOTT inspiriertes und unfehlbares Wort GOTTES und als absoluter Maßstab lediglich „anzuerkennen” sei, während „das Glaubensbekenntnis, die Gemeinderegel und die Ordnung der Vereinigung“ akzeptiert und „in der Tat“ verwirklicht werden müssten. Schon hier wird im Ansatz klar: Was aus dem Wort GOTTES wie zu verwirklichen ist, schreibt nun der Dachverband aller Gemeinden vor. Dann folgen „Richtlinien fürs Zusammenarbeiten und –leben“, in welchen auf 6 Seiten Vorschriften über „das Gemeindeleben“, „das Ehe- und Familienleben“, „die Kleidung des Chisten“, „die Haartracht des Christen“ usw. gemacht werden. Das bedeutet, dass eine überörtliche demokratische Körperschaft die zentrale geistliche Führung übernommen hat und das gesamte örtliche Gemeindeleben, ja sogar das Ehe- und Familienleben bis ins Detail beherrschen will und damit praktisch das Haupt JESUS CHRISTUS ersetzt.

Schließlich forderte dann die „Vereinigung“ (der übergeordnete e. V.) alle in ihr zusammengeschlossenen Gemeinden in einem Brief ultimativ auf, die „Ordnung der Vereinigung restlos“ anzuerkennen, andernfalls die Mitgliedschaft automatisch ende. Nun nimmt das kleine Papsttum vollends seinen Lauf. Hat man dann erst einmal akzeptiert, dass die Vorgaben für das Glaubensleben von einer überörtlichen Körperschaft kommen, und dass diese „restlos“ hinzunehmen seien, dann folgt man in Wahrheit nicht mehr dem HERRN JESUS CHRISTUS, sondern einer Organisation, die sich auf IHN und SEIN Wort beruft, indem sie IHN faktisch vertritt und damit ersetzt. Unmerklich hat sich nun eine Mittlerinstanz zwischen den HERRN JESUS und die einzelnen Geschwister in den Gemeinden geschoben. Wer jetzt noch anderer Meinung ist als „die geistliche Führung“ und mag diese Meinung noch so biblisch sein, der hat nichts mehr zu sagen. So folgt man in Wahrheit nicht mehr dem Wort GOTTES, sondern der übergeordneten „geistlichen Führung“. Biblisch betrachtet ist die ganze Sache sehr einfach: Die Schrift kennt nur eine einzige Körperschaft, nämlich den Leib CHRISTI. Jede andere Körperschaft, sei sie bürgerlichen oder öffentlichen Rechts (e. V. oder KdöR) ist eine weltliche Nachahmung des Leibes CHRISTI, insbesondere wenn sie den Leib CHRISTI organisieren soll und kann biblisch betrachtet schließlich nur noch mit der großen Hure und ihren Töchtern identifiziert werden. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass sich die Gründung eines e. V. immer wieder als der Einstieg in eine größere Religionshierarchie erweist. Nicht von ungefähr sind z. B. die ehemaligen deutschen e. V.-Baptistengemeinden längst in eine KdöR eingebunden, ebenso die Pfingstgemeinden (BFP). Über die Dachverbände werden dann wiederum Einbindungen in noch größere Verbände vorgenommen (Ökumene), womit man sich schon in der großen Hure wieder findet. GOTT spricht jedoch:

[stextbox id=“alert“ caption=“Offenbarung 18, 4″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Gehet aus ihr hinaus, Mein Volk, auf dass ihr nicht ihrer Sünden mitteilhaftig werdet, und auf dass ihr nicht empfanget von ihren Plagen.[/stextbox]

Im Alten Testament heißt es:

[stextbox id=“alert“ caption=“Jesaja 30, 1-3.7-9″ shadow=“true“ ccolor=“ffff00″ bgcolor=“ffffff“ cbgcolor=“9A007B“ bgcolorto=“ffffcc“ cbgcolorto=“6C0057″]Wehe den widerspenstigen Kindern, spricht JHWH, welche Pläne ausführen, aber nicht von Mir aus, und Bündnisse schließen, aber nicht nach meinem Geiste, um Sünde auf Sünde zu häufen; die hingehen, um nach Ägypten hinab zu ziehen – aber Meinen Mund haben sie nicht befragt – um sich zu flüchten unter den Schutz des Pharao und Zuflucht zu suchen unter dem Schatten Ägyptens! Und der Schutz des Pharao wird euch zur Schmach werden, und die Zuflucht unter dem Schatten Ägyptens zur Schande…. Denn umsonst und vergebens wird Ägypten helfen. Darum nenne ich dieses: Großtuer, die still sitzen. Geh nun hin, schreibe es vor ihnen auf eine Tafel und zeichne es in ein Buch ein; und es bleibe für die zukünftige Zeit, auf immer bis in Ewigkeit. Denn es ist ein widerspenstiges Volk, betrügerische Kinder, Kinder, die das Gesetz JHWH’s nicht hören wollen.[/stextbox]

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Kommentare

6 Antworten zu „Was sagt die Bibel zur e.V.-Gemeinde?“

  1. Guten Tag,

    sie geben oben an, dass die komplette Broschüre: von Böhm, Hans-Jürgen: Ihr aber nicht so! Was sagt das Wort GOTTES zum ‘e. V.’?, 2. Ergänzte Auflage, Neuhaus 2000, hier heruntergeladen werden kann.
    Leider kann ich keinen Link etc. für den Download finden.
    Habe ich was übersehen?

    Eine weitere Frage: wie schwierig es ist, einen bereit bestehenden e.V. umzuwandeln bzw. aufzulösen, ohne das gesamte Inventar zu verlieren? Soweit ich weiß, geht dieses ja, nach Begleichung aller offenen Schulden an die Liquidatoren oder? Zumindest kenne ich eine Gemeinde, die als e.V. eingetragen ist und deren komplettes Inventar bei Auflösung an eine benachbarte Gemeinde (ebenfalls e.V. und als Liquidator eingetragen) gehen würde.

    Gibt es hier einen sauberen Ausweg? Und ist die Rechtsform GbR, der dann zum Beispiel auf die Ältesten anmeldet ist, eine Alternative?

    Vielen Dank im Voraus!

    In Jesu Liebe verbunden
    Thomas

    1. Hallo Thomas,

      besten Dank für Deine Nachricht. Der Downloadbereich wird neu aufgebaut und zurzeit ist er leider nicht nutzbar. Ich hoffe aber, dass sich das bald ändert. Wenn Du möchtest, kann ich Dir die Broschüre gerne via E-Mail zuschicken. Schreibe mir, ob ich Dir eine E-Mail schicken darf.

      Zu Deiner Frage: Um eine kompetente Antwort zu erhalten, wäre es am besten, wenn Du einen Fachanwalt konsultierst.
      Hier findest Du einen Artikel, der möglicherweise Deine Fragen in rechtlicher Hinsicht beantwortet.

      Maranatha
      Roland

  2. Avatar von Daniel

    Diverse Fragen: Spricht etwas dagegen einen „nicht eingetragenen Verein“ zu gründen? Müssen Gemeindeversammlungen (theoretisch) angemeldet werden? Kann man ohne e.V. überhaupt zumindest Räume anmieten oder gar ein Gebäude kaufen? Welche Gemeinden kennt ihr die ohne e.V. existieren?

    1. Hallo Daniel,

      zunächst einmal ist festzuhalten, dass zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein heute nicht mehr viele Unterschiede bestehen, da insbesondere über die Satzung der nicht eingetragene Verein so gestaltet werden kann, dass auch für ihn die gesetzlichen Vorschriften über das Recht der eingetragenen Vereine gelten.

      Zwischen einem eingetragenen Verein und einem nicht rechtsfähigen Verein (auch: „nicht eingetragener Verein“ genannt) bestehen viele Gemeinsamkeiten:

      – Beide Vereine bleiben unabhängig von wechselnden Mitgliedern bestehen
      – Es besteht eine körperschaftliche Organisation unter einem Vereinsnamen
      – Es gibt sowohl einen Vorstand als auch eine Mitgliederversammlung
      – Es ist eine eigene Satzung vorhanden

      Ohne e.V. kann man Räume anmieten oder ein Gebäude kaufen. Beides läuft z. B. über den Namen eines Gemeindegliedes.

      Es gibt viele Gemeinden, die ohne e.V. existieren.

      Ich kann Dir daher nur abraten, eine Gemeinde in einen Verein umzuwandeln.

      Shalom
      Roland

  3. kleines Optimierungsangebot: Anstelle „… dass ihr nicht ihrer Sünden mitteilhaftig werdet, …“ ist das Zitat aus der Offbg. Christi Kap. 18, 4 erst mit „… dass ihr nicht ihrer Sünden teilhaftig werdet …“ korrekt zitiert.

    Und das alles ohne Oberlehrerhabitus!

    1. Das Zitat stammt aus der Elberfelder-Übersetzung von 1905. Offenbarung 18,4 wird wie folgt übersetzt:

      Und ich hörte eine andere Stimme aus dem Himmel sagen: Gehet aus ihr hinaus, mein Volk, auf daß ihr nicht ihrer Sünden mitteilhaftig werdet, und auf daß ihr nicht empfanget von ihren Plagen.

      Und das alles ebenfalls ohne Oberlehrerhabitus!

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